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Allgemeine Vertragsbedingungen des Trina Solar Partner Plus Programms

  1. Leistungen von Trina Solar
    1. Das Partner Plus Programm von Trina Solar (Trina Solar (Germany) GmbH, Einsteinring 26, 85609 Aschheim) bietet Ihnen Leistungen und Unterstützung in folgenden Bereichen:

      - Technischer Support und Unterstützung bei Abwicklung von Garantiefällen,
      - Vertriebsunterstützung,
      - Marketingunterstützung,
      - Information und Kommunikation.

    2. Das Partner Plus Programm sieht für die Teilnehmer verschiedene Qualifikationsstufen vor (z.B. Base, Premium, Platinum). Trina Solars Leistungen können nach Inhalt und Umfang vom Erreichen solcher Qualifikationsstufen abhängig sein.
    3. Trina Solar räumt Ihnen des Weiteren das nicht ausschließliche, nicht übertragbare, nicht unterlizensierbare, auf die Laufzeit dieses Vertrages beschränkte Recht ein, gemäß den Vorgaben der Trina Solar Gestaltungsrichtlinen (Trademark Guidelines – www.trinasolar-partnerplus.com/de/trademarkguidelines ) die

      - Trina Solar Marken
      - Bezeichnung und Logo „Trina Solar Partner Plus“

      allein oder zusammen mit Ihren Firmennamen, Marken und Kennzeichen in Ihren Werbe- und Marketing-Programmen zu verwenden. Der Gebrauch der Trina Solar Marken ist in jedem Einzelfall zuvor mit Trina Solar abzustimmen.
    4. Die weiteren Einzelheiten des Partner Plus Programms sind in dem Dokument www.trinasolar-partnerplus.com/de/privilegien festgelegt.
    5. Trina Solar behält sich das Recht vor, die Inhalte des Partner Plus Programms an Marktentwicklungen und strategischen Planungen jederzeit zu ändern. Über entsprechende Änderungen wird Sie Trina Solar innerhalb angemessener Frist vor Wirksamwerden der Änderungen informieren.
  2. Vergütung
    1. Die Leistungen von Trina Solar im Rahmen des Partner Plus Programms werden, sofern mit Ihnen keine abweichende Vereinbarung getroffen ist, unentgeltlich erbracht.
  3. Ihre Verpflichtungen
    1. Das Trina Solar Partner Plus Programm ist nicht exklusiv. Es steht Ihnen deshalb frei, auch Produkte von Wettbewerbern zu vertreiben oder an Vertriebsprogrammen von Wettbewerbern teilzunehmen.
    2. Sie sind verpflichtet, Ihre Kunden über Trina Solar Produkte und Dienstleistungen nach dem jeweils aktuellsten Stand der von Trina Solar bereitgestellten Informationen vollständig und wahrheitsgemäß zu informieren. Kundeninformationen sind regelmäßig zu aktualisieren.
    3. Sie sind zur Durchführung von Werbemaßnahmen nur dann verpflichtet, wenn dies mit Trina Solar entsprechend vereinbart wurde oder Trina Solar Ihnen für entsprechende Maßnahmen Werbekostenzuschüsse gezahlt hat.
    4. Integrität im Geschäftsverkehr ist für Trina Solar weltweit von höchster Bedeutung. Mit der Teilnahme am Trina Solar Partner Plus Programm sind Sie verpflichtet, die Richtlinien und Vorgaben von Trina Solar für gesetzeskonformes und ethisches Verhalten im Geschäftsverkehr www.trinasolar-partnerplus.com/de/businesscompliance (beispielsweise im Hinblick auf Vorteilsgewährung und Vorteilsannahme, Bestechung) einzuhalten.
    5. Bei der Installation von Trina Solar Produkten sind im Hinblick auf Sicherheit und Qualitätssicherung die anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen sowie die produktspezifischen Vorgaben von Trina Solar einzuhalten.
    6. Die Teilnahme am Trina Solar Partner Plus Programm verpflichtet Sie nicht dazu, Ihren Kundenstamm auf Trina Solar zu übertragen. Ihre Kunden sind und bleiben Ihre Kunden.
    7. Im Rahmen Ihrer geschäftlichen Tätigkeit werden Sie auf eigene Rechnung tätig und handeln im eigenen Namen. Sie sind weder bevollmächtigt, Rechtsgeschäfte mit Wirkung für oder gegen Trina Solar abzuschließen. Im Hinblick auf Trina Solar Produkte und Dienstleistungen dürfen Sie keine Erklärungen abgeben, die von allgemeinen freigegebenen Trina Solar Dokumentationen abweichen.
    8. Sie sind verpflichtet, Trina Solar über alle wesentlichen Vorkommnisse wie Garantiefälle, Kundenbeschwerden sowie in regelmäßigen Abständen über wesentliche Marktentwicklungen zu informieren.
  4. Registrierung
    1. Die Registrierung mehrerer Benutzerkonten beim Trina Solar Partner Plus Programm ist zulässig, die Benutzerkonten sind aber nicht übertragbar.
    2. Die Registrierung einer juristischen Person darf nur von einer vertretungsberechtigten natürlichen Person vorgenommen werden, die namentlich genannt werden muss.
    3. Mit Abschluss der Registrierung kommt zwischen Ihnen und Trina Solar ein Vertrag über die Nutzung des Trina Solar Partner Plus Programms zustande. Ein Anspruch auf Abschluss eines solchen Vertrages besteht nicht.
    4. Trina Solar kann Ihre Registrierung bei dem Trina Solar Partner Plus Programm ablehnen, wenn dafür ein sachlicher Grund vorliegt.
    5. Die bei der Registrierung von Ihnen abgefragten Daten sind vollständig und korrekt anzugeben. Ändern sich diese nach der Registrierung, so sind Sie verpflichtet, die Angaben in Ihrem Benutzerkonto umgehend zu korrigieren.
    6. Bei der Anmeldung wählen Sie Benutzerkennung und Passwort. Diese Zugangsdaten zum Trina Solar Partner Plus Programm sind geheim zu halten. Sie sind verpflichtet, Trina Solar umgehend zu informieren, wenn es Anhaltspunkte dafür gibt, dass ein Benutzerkonto von Dritten missbraucht wird. Sie haften grundsätzlich für sämtliche Aktivitäten, die unter Verwendung Ihres Benutzerkontos erfolgen, es sei denn, Sie können nachweisen, dass eine Verletzung von Sorgfaltspflichten nicht vorliegt.
    7. Trina Solar behält sich das Recht vor, Benutzerkonten von nicht vollständig durchgeführten Registrierungen nach einer angemessenen Zeit zu löschen.
  5. Laufzeit, Kündigung
    1. Dieser Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Jede Partei kann ihn jederzeit mit einer Frist von einem Monat kündigen. Für die Kündigungserklärung genügt eine schriftliche Mitteilung an den Vertragspartner oder eine E-Mail an die sich benannte E-Mail Adresse.
    2. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Seiten unberührt.
    3. Im Falle der Kündigung sind Sie verpflichtet

      (1.a.1) die Nutzung der Trina Solar Marken und der Bezeichnung „Trina Solar Partner Plus“ unverzüglich zu beenden;

      (1.a.2) Marketingmaterialien zurückzugeben oder in Abstimmung mit Trina Solar zu vernichten;

      (1.a.3) Unverzüglich eine Abrechnung über Werbekostenzuschüsse vorzulegen und gegebenenfalls auch nicht verbrauchte Beträge zurückzuerstatten.

    4. Im Falle der ordentlichen Kündigung durch Trina Solar gemäß Ziff. 5.1 bleiben Ihnen die während der Laufzeit dieses Vertrages erworbene Ansprüche auf vertragliche Leistungen grundsätzlich erhalten und sind innerhalb einer Frist von sechs Monaten nach Beendigung geltend zu machen. In allen anderen Fällen verfallen solche Ansprüche mit Beendigung des Vertrages.
    5. Der im Rahmen der Zusammenarbeit dieses Programms akquirierte Kundenstamm verbleibt auch nach Beendigung des Vertrages bei Ihnen. Eine Vergütung für Übertragung des Kundestamms ist deshalb von Trina Solar nicht geschuldet.
  6. Freistellung
    1. Werden durch Ihre Nutzung des Trina Solar Partner Plus Programms gesetzliche Bestimmungen (insbesondere wettbewerbsrechtliche Regelungen) oder Rechte Dritter verletzt und erheben Dritte wegen solcher Rechtsverletzung oder Verletzung von wettbewerbsrechtlichen Vorschriften Ansprüche gegen Trina Solar, so werden Sie Trina Solar auf erstes Anfordern verteidigen, entschädigen oder von jeglichen Schäden, die sich aus Verletzung von Rechten Dritter ergeben und gegen Trina Solar geltend gemacht werden, freistellen und schadlos halten. Die Ersatzpflicht ist ausgeschlossen, wenn Sie nachweisen dass Sie die Verletzung von gesetzlichen Bestimmungen oder Rechten Dritter nicht zu vertreten haben.
  7. Haftung

    Trina Solar haftet für sämtliche sich im Zusammenhang mit diesem Vertrag ergebenden Schäden, gleich aus welchem tatsächlichen oder rechtlichen Grund nur nach Maßgabe der folgenden Vorschriften:

    1. Bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, Ansprüchen nach dem deutschen Produkthaftungsgesetz sowie bei einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet Trina Solar unbeschränkt nach den gesetzlichen Vorschriften.
    2. Bei grober Fahrlässigkeit ist die Haftung von Trina Solar der Summe nach für alle Schadensfälle innerhalb eines Kalenderjahres auf einen Gesamtbetrag von 50.000 € beschränkt.
    3. In allen anderen Fällen ist jede Haftung ausgeschlossen.
    4. Diese Haftungsbeschränkungen gelten auch für den Fall des Datenverlusts und der Datenverschlechterung.
  8. Datenschutz, Datensicherheit
    1. Beim Erbringen von Trina Solar Partner Plus Programm Services kann Trina Solar Zugang zu Ihren personenbezogenen Daten und denen Ihrer Kunden erhalten. Bei der Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten handelt Trina Solar in Ihrem Auftrag und ist nach § 11 BDSG verpflichtet, ausschließlich Ihren Weisungen zu folgen. Die Weisung bedarf der Schriftform. Für die Zulässigkeit der Datenerhebung, - verarbeitung und -nutzung sowie für die Wahrnehmung der Rechte der Betroffenen sind Sie selbst verantwortlich.
    2. Sind Sie aufgrund geltender datenschutzrechtlicher Bestimmungen gegenüber einer Person verpflichtet, Auskünfte zur Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung von Daten dieser Person zu geben, wird Trina Solar Sie dabei unterstützen, diese Informationen bereitzustellen.
    3. Trina Solar ist verpflichtet, ausschließlich Mitarbeiter und Subunternehmer einzusetzen, die auf das Datengeheimnis verpflichtet sind.
    4. Trina Solar verpflichtet sich, alle Ihre Daten, soweit dies mit technisch und wirtschaftlich vertretbarem Aufwand möglich ist, wirksam gegen unberechtigten Zugriff, Veränderung, Zerstörung oder Verlust, unerlaubter Übermittlung, anderweitiger unerlaubter Verarbeitung und sonstigem Missbrauch zu sichern. Sofern eine Gefährdung von Daten und Software auf andere Weise nicht mit technisch und wirtschaftlich angemessenem Aufwand oder nicht Erfolg versprechend beseitigt werden kann, ist Trina Solar berechtigt, mit schädigendem Inhalt versehene Daten zu löschen. Trina Solar wird Sie zuvor mit E-Mail an die von Ihnen genannte E-Mail- Adresse von dieser Absicht in Kenntnis setzen.
  9. Vertraulichkeit
    1. Sie sind verpflichtet, diesen Vertrag und die Ihnen unter diesem Vertrag von Trina Solar zugänglich gemachten Informationen, die Kommunikation zwischen Ihnen, Trina Solar, anderen Teilnehmern des Trina Solar Partner Plus sowie Kenntnisse, die Sie bei Gelegenheit dieser Zusammenarbeit über Angelegenheiten etwa technischer, kommerzieller oder organisatorischer Art erlangen, vertraulich zu behandeln und während der Dauer sowie nach Beendigung dieser Vereinbarung ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der betroffenen Partei nicht zu verwerten oder zu nutzen oder Dritten zugänglich zu machen.
    2. Die Vertraulichkeitsbindungen dieses Vertrages bestehen auch nach Beendigung dieses Vertrages für einen Zeitraum von 6 Monaten fort. Hinsichtlich personenbezogener Daten gilt die Vertraulichkeitsbindung zeitlich unbegrenzt.
  10. Zurückbehaltungsrecht, Aufrechnung

    Sie dürfen nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.

  11. Änderung dieser AGB

    Trina Solar behält sich nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen das Recht vor, diese AGB zu ändern, sofern diese Änderung unter Berücksichtigung der Interessen von Trina Solar für Sie zumutbar ist.

    1. Im Übrigen wird Sie Trina Solar vor einer Änderung dieser AGB, mindestens jedoch einen Monat vor dem beabsichtigten Inkrafttreten informieren. Die Information erfolgt an die von Ihnen benannte E-Mail- Adresse.
    2. Sollten Sie mit einer von Trina Solar beabsichtigten Änderung nach 11.1 nicht einverstanden sein, haben Sie das Recht, der Änderung innerhalb eines Monats nach Mitteilung zu widersprechen. Ihre Einwilligung zur Änderung gilt als erteilt, wenn Sie innerhalb eines Monats nach Mitteilung nicht widersprochen haben, Trina Solar wird Sie zusammen mit der Mitteilung nach 11.1 auf diese Folge ausdrücklich hinweisen
  12. Sonstiges
    1. Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht.
    2. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder nichtig sein oder werden, so bleibt seine Wirksamkeit im Übrigen unberührt.
    3. Für alle Streitigkeiten, die aus dieser Lizenzvereinbarung entstehen, wird die Zuständigkeit des Landgerichts München vereinbart.

    Stand: 16.03.2012