Gegenstand
Diese im Einklang mit den höchsten Standards der Wirtschaftsethik stehenden erweiterten Vorschriften der Business Compliance (die „Vorschriften“) umfassen allgemeine Richtlinien zur Teilnahme am Programm „Trina Solar Partner Plus“ (das „Programm“). Sollten diese Vorschriften einen höheren Standard als durch Handelsbrauch oder geltende Gesetze und Bestimmungen festgelegt erfordern, werden diese höheren Standards eingehalten.
Diese Vorschriften dienen der Vermeidung von Fehlverhalten und der Förderung der folgenden Verhaltensweisen:
Anwendungsbereich
Diese Vorschriften sind für jeden Teilnehmer des Programms (den „Teilnehmer“) in Bezug auf Trina Solar (Deutschland) und sonstige juristische Personen der Unternehmensgruppe Trina Solar (nachstehend das „Unternehmen“) maßgeblich.
Interessenkonflikte
Ein Interessenkonflikt besteht, wenn die privaten Interessen eines Teilnehmers, tatsächlich oder dem Anschein nach, den wie auch immer gearteten Interessen des Gesamtunternehmens entgegenstehen. Jegliche privaten Interessen, die dem eigenen Vermögen, sich für die Interessen des Unternehmens einzusetzen, abträglich sein könnten, sind aktiv zu vermeiden. Als Interessenkonflikte sind im Allgemeinen die folgenden Punkte anzusehen:
Da es schwierig ist, einen vollständigen Überblick aller eventuellen Interessenkonflikte zu bieten, haben wir uns auf einige Beispiele beschränkt. Stehen Sie vor einer schwierigen Geschäftsentscheidung, die in den vorstehenden Punkten nicht behandelt wird, stellen Sie sich die folgenden Fragen:
Das Unternehmen schreibt vor, dass die Teilnehmer sämtliche Umstände vollständig offenlegen, bei denen Grund zu der Annahme besteht, dass sie zu Interessenkonflikten führen. Vermuten Sie, dass bei Ihnen ein Interessenkonflikt oder sonstige Umstände bestehen, die Dritte begründet als Interessenkonflikt wahrnehmen könnten, sind diese unverzüglich zu melden.
Geschenke und Unterhaltung
Schenken und Geschenke erhalten gilt als übliche Geschäftspraxis. Angemessene Geschäftsgeschenke und Unterhaltung sind willkommene Aufmerksamkeiten, die dem Beziehungsaufbau und dem besseren Verständnis von Geschäftspartnern dienen. Geschenke und Unterhaltung dürfen jedoch nicht zur tatsächlichen oder scheinbaren Beeinträchtigung Ihrer Fähigkeit, sachliche und billige Geschäftsentscheidungen zu treffen, führen.
In dieser Hinsicht obliegt den Teilnehmern der kluge Einsatz ihres eigenen Urteilsvermögens. Allgemeine Regeln:
Teilnehmer dürfen Geschenke und Unterhaltungsangebote von bzw. an Kunden und Lieferanten nur dann annehmen bzw. vergeben, sofern sich das Geschenk oder das Unterhaltungsangebot nicht als Anreiz im Sinne einer bestimmten Geschäftsentscheidung auslegen lässt.
Die Teilnehmer dürfen nur angemessene Geschenke annehmen.
Die Vorschriften basieren auf dem Prinzip des „fairen Handelns“. Aus diesem Grund ist den Teilnehmern die Entgegennahme von Schmiergeldern sowie die Bestechung Dritter und die geheime Entgegennahme von Kommissionen und sonstigen persönlichen Vergünstigungen untersagt.
Einhaltung der FCPA-Bestimmungen
Das US-Gesetz über korrupte Praktiken im Zusammenhang mit ausländischen staatlichen Amtsträgern („FCPA“) verbietet direkte und indirekte Zahlungen sowie Vergabe von Wertgeschenken an ausländische staatliche Amtsträger, sofern diese dem Zweck dienen, den Zuschlag für ein Geschäft zu erhalten oder bestehende Geschäftsbeziehungen aufrechtzuerhalten. Ein Verstoß gegen die FCPA-Bestimmungen stellt einen Verstoß gegen die Unternehmensvorschriften dar und ist eine unerlaubte Handlung oder eine strafbare Handlung gemäß FCPA, für die sich das Unternehmen verantworten muss. Die direkte oder indirekte Vergabe bzw. die Autorisierung illegaler Zahlungen an ausländische staatliche Amtsträger ist den Teilnehmern untersagt. In bestimmten Fällen gestatten die FCPA-Bestimmungen nominelle „Begünstigungszahlungen“. Solche Zahlungen müssen jedoch im Voraus einzeln mit dem Vorgesetzten abgesprochen und von diesem genehmigt werden.
Einhaltung von Gesetzen und Rechtsvorschriften
Den Teilnehmern obliegt die Einhaltung der jeweiligen Gesetze der Städte, Bundesländer, Regionen und Länder, in denen sie tätig sind. Dies umfasst uneingeschränkt Gesetze über Bestechung und Schmiergelder im Handelsverkehr, Urheberrechte, Markenrechte und Geschäftsgeheimnisse, Datenschutz, Insider-Handel, das Anbieten und die Entgegennahme von Vergütungen, Belästigung am Arbeitsplatz, Umweltschutz, Arbeitsschutz, falsche oder irreführende Informationen finanzielle Fragen betreffend, Missbrauch von Unternehmensvermögen und Geldwechsel.
Diskriminierung und Belästigung
Das Unternehmen engagiert sich stark für die Gleichstellung seiner Mitarbeiter in sämtlichen Beschäftigungsbereichen und toleriert keine unzulässigen Diskriminierungen oder Belästigung aufgrund von Rasse, ethnischer Zugehörigkeit, Religion, Geschlecht, Alter, nationalem Hintergrund oder sonstigen, im US-Antidiskriminierungsgesetz genannten Aspekten.
Arbeitsschutz
Das Unternehmen strebt danach, den Mitarbeitern ein sicheres, der Gesundheit nicht abträgliches Arbeitsumfeld zu bieten und erwartet dies auch vom Teilnehmer. Jedem Teilnehmer obliegt die Bereitstellung eines sicheren, der Gesundheit nicht abträglichen Arbeitsplatzes für seine Mitarbeiter. Diese Zielsetzung ist durch die Befolgung der Vorschriften und Praktiken bezüglich Umwelt und Arbeitsschutz sowie durch die Meldung von Unfällen, Verletzungen und unsicheren Ausrüstungen, Praktiken und Arbeitsbedingungen zu verwirklichen. Die Ausübung von Gewalt und Drohungen sind untersagt.